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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegen-nahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma InFolio Bibliotheks-Informations-System Manfred Schmehl, im folgenden InFolio genannt, bestätigt worden sind.

1. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn InFolio eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Der Inhalt des Kaufvertrages bestimmt sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Durch Auftragserteilung werden diese Bedingungen anerkannt.

2. Preise, Lieferumfang und Lieferzeit

Die Preise gelten ab Werk. Versandkosten und Kosten der Transportversicherung hat der Käufer zu tragen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, solange sie der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

3. Versand und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport durchführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von InFolio verlassen hat. InFolio versichert die Ware jedoch auf Kosten des Käufers wenn dieser das schriftlich verlangt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sogleich bei Übernahme zu prüfen und bei Verdacht auf einen Transportschaden schriftlich innerhalb von 3 Tagen eine Schadensmeldung abzugeben.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung des Verkäufers ist sofort fällig mit Lieferung, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Das gilt auch für Teillieferungen, soweit dafür eigens Rechnung erteilt ist. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der eingeräumten Zahlungsfrist, so ist InFolio berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der maximalen gesetzliche Regeglung zu berechnen. Zahlt der Käufer nach wiederholter Mahnung nicht, so kann InFolio bis zur vollständigen Tilgung weitere Lieferungen zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt

InFolio behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

6. Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet, daß die Ware oder Dienstleistung frei von Mängeln ist. Ist nichts anderes vereinbart, gilt als maximale Gewährleistungsfrist die gesetzliche Frist. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Handhabung, Nichteinhaltung von Betriebs-·oder Wartungsempfehlungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Im Falle von Mängeln der Lieferungs­gegenstände, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät oder Teil auf eigene Kosten und Gefahr zusammen mit Kopie des Lieferscheins oder Rechnung und Beschreibung des Fehlers an InFolio zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von InFolio über. Für Liefergegenstände, die der Verkäufer von dritter Seite bezogen und unverändert an den Käufer weitergegeben hat, beschränkt sich die Gewährleistung des Verkäufers auf die Abtretung der dem Verkäufer gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Haftungsausschluß

Neben der in Ziffer 6 beschriebenen Gewährleistung übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Verkäufers oder einer seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden.

8. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Näheres regelt ein zusätzlich abgeschlossener Lizenzvertrag. Bei Verstoß gegen Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Soweit der Verkäufer nicht Autor der gelieferten Programme ist übernimmt er keinerlei Gewährleistung oder Haftung für diese Programme oder für durch Benutzung der Programme möglicherweise entstehende Schäden. Die Firma InFolio übernimmt insbesondere auch keinerlei Gewährleistung oder Haftung bei gelieferten Datenbanken oder Datenbank-Programmen. Der Käufer ist im Falle einer Lieferung von Software Dritter verpflichtet die Lizenzbestimmung des Software-Herstellers zu beachten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen und Gerichtsstand ist Bielefeld.

10. Schlußbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen von einer rechtlich dafür zuständigen Stelle für unwirksam erklärt werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.